Der Abschluss einer HuG Haftpflichtversicherung ist für Sie als Verwalter Pflicht, für Sie als Eigentümer dringend ratsam. Als Haus- und Grundbesitzer haben Sie viele Pflichten und Aufgaben, wie schnell ist einmal etwas nicht so erledigt wie es der Gesetzgeber fordert. Wird ein Dritter geschädigt und stellt Schadenersatzansprüche, so tritt der Versicherer ein. Auch die Abwehr unbegründeter Haftungsansprüche übernimmt der Versicherer, Sie müssen nicht selber zeit- und kostenaufwändig prozessieren. Prüfen Sie gleich Ihre Deckungssummen, aktuell sollten diese nicht niedriger als 30 Millionen Euro für Personen- Sachschäden sein sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden.